Satzung (in Auszügen)

§1 ( Name, Sitz )
1. Der Verein führt den Namen XIANGQI (Chinesisches Schach).
2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Danach führt er den Namenszusatz „e.V.“.
3. Sitz des Vereins ist Berlin.

§2 ( Zweck & Verwirklichung )
1. Zweck des Vereins ist es, dem Xiangqi in Deutschland Freunde zu gewinnen und dadurch der Bereicherung unserer Kultur und der Völkerverständigung zu dienen.
2. Er verfolgt diesen Zweck durch Pflege des Xiangqi in Praxis und Theorie, durch Förderung begabter Spieler, vor allem jugendlicher, durch Veranstaltung schachsportlicher Begegnungen und durch Propagierung einer den chinesischen Standards genügenden Spiel- und Turnierregeln.

§3 ( Gemeinnützigkeit )
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
3. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Bei Auflösung des Vereins wird sein Vermögen gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung gestellt.

§4 ( Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge )
1. Mitglied kann jede natürliche Person werden.
2. Das Mitglied tritt ein und tritt aus durch schriftliche Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Mitglied seiner Ortsgruppe.
3. Bei wichtigem Grund kann ein Mitglied durch Beschluß des Mitgliederplenums seiner Ortsgruppe ausgeschlossen werden.
4. Über die Erhebung eines Mitgliedsbeitrages beschließt das Delegiertentreffen.

§5 ( Ortsgruppen )
§6 ( Mitgliederplenum [Ortsgruppe] )
§7 ( Mitgliederplenum: Beschlußfähigkeit, Beurkundung )

§8 ( Vorstand, Vertretungsberechtigung )
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
2. Jeder vertritt allein.
3. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet, sein Vorstandsamt nur nach Absprach mit dem Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung auszuüben.
4. Der Vorsitzende sowie der stellvertretende Vorsitzende bleibt bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.

§9 ( Delegiertentreffen )
1. Wahl und Abwahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, Änderungen der Satzung und der Beschluß über die Auflösung des Vereins gehören zu den Aufgaben des Delegiertentreffens.
2. Die Delegierten werden von den Mitgliederplena ihrer Ortsgruppen gewählt.
3. Jede Ortsgrupe wählt einen Delegierten für je 10 Mitglieder, mindestens jedoch 2 Delegierte und höchstens 5 Delegierte.
4. Bis zur Bildung wenigstens einer Ortsgruppe außerhalb Berlins erfüllt das Mitgliederplenum der Ortsgruppe Berlin die Aufgaben des Delegiertentreffens. Es beschließt über die Zusammensetzung des ersten Delegiertentreffens.

§10 ( Einberufung Delegiertentreffen )
§11 ( Delegiertentreffen: Beschlußfähigkeit, Beurkundung )


Fassung vom 09.05.1985
Vereinsregister: VR 8196 NZ beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.